müsste Lügen, aber glaube zu Wissen das es 2006 gekippt wurde. Zumindest brauchen die neuen keine mehr, wird aber gerne noch mit verkauft.
Nein, wurde es nicht.
Hier einfach mal ein Auszug aus der Wikipedia:
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- Die Gasentladungslampe muss der ECE-Regelung 99 (PDF; 3,0 MB) entsprechen.
- Der Scheinwerfer muss der ECE-Regelung 98 (PDF; 3,5 MB) entsprechen.
- Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert. Dies betrifft die konventionellen[8] (35 W) Xenon-, aber auch LED-Scheinwerfer, bei denen es technologiebedingt eine weitere Leistungsspanne gibt.
- Die Scheinwerferreinigungsanlage muss der ECE-Regelung 45 (PDF; 615 kB) entsprechen.
- Für Fern- und Abblendlicht gelten die Vorschriften gem. § 50 Abs. 10 StVZO
Hinweise zur Nachrüstung:
Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LED) ist immer Bestandteil der Typ-Zulassung eines Scheinwerfers. Daraus folgt:
Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür typgeprüften und zugelassenen Scheinwerfern verwendet bzw. eingesetzt werden.
Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) durch Retrofit-Sets ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes.[9]
Aus den oben genannten Gründen ist ausschließlich die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, keine maßgebliche Rolle, allerdings sind die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien maßgeblich.
Xenon-Nachrüstung ist und bleibt aufwendig und kostspielig. Und das ist auch gut so. Xenon ohne ALWR ist gefährlich und unverantwortlich. Über die SRA kann man vielleicht noch diskutieren..