Ich zitiere mal aus dem LPG-Forum:
[quote='''', post: 245906, member: 15561]Guten Abend,
ab dem 01.07.2017 ist es dann vorläufig erst einmal vorbei mit Umrüsten von "nicht ECE R115" Fahrzeugen.
Ob die Entscheidung rechtens ist muß noch geklärt werden, schließlich ist TÜV (und auch Dekra) nicht der Gesetzgeber.
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche wurde uns seitens des VdTÜV mitgeteilt, wie die Umstellung von der bisherigen Praxis der Einzelabgasbestätigung auf die alleinige Nutzung der R115-Genehmigungen durchgeführt werden soll. Der Stichtag 01.07.2017 war schon länger festgelegt und nach der letzten Besprechung des Arbeitskreise beim VdTÜV wurde er wieder bestätigt. Die TÜV Rheinland Gruppe wird folglich zum 30.06. die Erstellung von Einzelgenehmigungen für Fahrzeugen, die in den Geltungsbereich der ECE-R115 fallen, einstellen.
Für typgenehmigte Fahrzeuge ist also zukünftig zwingend ein nach ECE-R115 typgenehmigtes Gas-Nachrüstsystem erforderlich. Ausnahmen sind Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 2 und älter, ebenso Importfahrzeuge (TSN genullt) oder einzelgenehmigte Fahrzeuge.
Die Prüforganisation haben mit der Festlegung auf o.g. Termin einen Konsens erzielt und setzen einheitlich europäisches und deutsches Recht um. Es besteht nicht die Möglichkeit, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.
Bei Rückfragen zu der Thematik und der Vorgehensweise nach R115 stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Kompetenzzentrum für alternative Antriebe
TÜV Saarland automobil GmbH
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Am TÜV 1
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Geschaeftsfuehrung
Joerg Hauser
Berthold Wallrich
Amtsgericht Saarbruecken
HRB 978
Ust. Id.-Nr.: DE 812349054[/quote]
Da können wir hier ja froh sein, schon umgerüstet zu haben.
Bin mal gespannt wann die Umrüster klagen...