Wenn er sie entgegen geltender technischer Vorschriften einträgt ist´s trotzdem hinfällig.
Richtig.
Auch richtig in diesem Fall: da die Dinger verschraubt sind besteht durch diese Teile keine erhöhte Betriebsgefahr-Eintragung (bzw. richtiger: Änderungsbescheinigung)möglich, alles im Ermessen des Prüfers.