Wurde die Unfallfreiheit des Fahrzeugs denn vom Verkäufer im Kaufvertrag festgehalten? Sollte mich wundern;jeder "normale" gewerbliche Verkäufer hat eine Klausel im Kaufvertrag,die lautet "ein Unfallschaden ist dem Verkäufer nicht bekannt" oder so ähnlich.Und dann hast Du bei einem Rechsstreit sicher schlechte Karten
Unfallfahrzeug? Eure Meinung
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Wenn der Verkäufer einen Unfallschaden an dem Fzg.allerdings selbst repariert hat und Dir das reparierte Unfallfahrzeug anschließend verkauft hat,ohne Dich über den reparierten Schaden aufzuklären,liegt die Sache natürlich anders...dann ist es arglistige Täuschung!
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Darf ich fragen ob du abgesehen vom Unfallfahrzeug oder nicht, noch immer zufrieden mit deinem Bimmer bist?
2. Frage, du hast herausbekommen was alles für dein Auto nachbestellt worden ist,und ja für mich hört sich das nach ein Unfall an, kannst du dann auch nicht herausfinden wann die Teile beim BMW gekauft worden sind?
Wenn du das nämlich weißt, ist es auch offensichtlich wer den Schaden hatte und ob du den 2. Halter, Privatverkaufer zu Rechnenschafft ziehen kannst oder nicht.
Wenn es den 1. Halter ist wird das schwieriger wenn nicht unmöglich sein.Ich komme nochmal zurück uf meine 1. Frage, wenn du, wie ich auch ;), noch immer zufrieden mit dein Bimmer bist und er eindwandfrei läuft, der Vorschaden so behoben ist, das es keine negative folgen hat, wo liegt den dein wirkliche Problem?
Bist du sauer auf BMW, das die so etwas machen? Das ist doch nicht dein Ernst, die Welt ist leider nicht nur gut, also das hast du jetzt gelernt.
Bist du sauer auf den Privatverkäufer? wenn er dich bewusst getäuscht hat kannst du das auch und gegen ihm vorgehen, wenn er dann den Schaden hatte.
Bist du sauer auf dichselber das du so gutglaubig warst? Ja kannst du sein und du weißt jetzt was du anders machen kannst, dabei sei dir bewusst das du immer wieder fehler machen wirst. (wie wir allen)Und Wenn dein Wagen durch den Unfall beeinbträchtigt ist und du das so nach und nach merkst, obwohl du da nix mehr mehr daran ändern kannst. kann ich dein Wut verstehen, dennoch würde ich das als Erfahrung hinnehmen, die du nie vergessen wirst. Ein Rechtsstreit wobei du recht hast bedeutet leider nicht das du auch recht bekommst. und All das Geld und Energie die du da reinsteckst ist die Seelenunruhe die das mit sich mitbringt definitiv nicht Wert.
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1. Halter BMW Firmenfahrzeug
ging an nen BMW Händler, entweder ist davor oder beim Händler was passiert
2. Halte war Privat von dem hab ich es
3. IchWenn das Auto nen Unfallwagen ist, dann ist es betrug oder ähnlich. Das lasse ich nicht auf mir sitzen. Vorallem kann ich den nicht ohne weiteres als Unfallfrei verkaufen. Was da BMW abzieht, find ich en frechheit, da muss man sich anhören das es "Steinschlag" war, nur durch Kontakte bekommt man raus, dass dort noch viel mehr gemacht worden ist. Es geht darum, dass wohl BMW nen Wagen verkauft als Unfallfrei obwohl was war, wer weiss wie oft die das schon gemacht haben. Ich würde mir sonst keinen Unfallwagen kaufen, wenn ich es vorher wüsste!
Also erstmal ist es so, dass nur der Halter Nr. 2 (als Käufer) Ansprüche gegen BMW haben kann. Ansprüche aus seinem Vertragsverhältnis können i.d.R. nicht übertragen werden. Darüberhinaus gibt es ein Problem: Der (mögliche) Unfall könnte bei jedem Halter passiert sein. Auch bei dem Privatmann. (Weshalb schließt du den komplett aus?)
Die Ansprüche verwässern also mit jedem Verkauf, da die Ansprüche bei dem bleiben, der in gutem Glauben gekauft und dann in gutem Glauben weiterverkauft hat.Falls du der Geschichte weiter nachgehen möchtest, solltest du die Produktionsstempel der Teile mit dem Baujahr des Fahrzeugs vergleichen.
Ich würde der Geschichte jedoch nicht weiter nachgehen. "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiss." Du verkaufst das Auto als unfallfrei, weil du es als unfallfrei gekauft hast und in der Zwischenzeit kein Unfall geschehen ist. Deinen unfachmännischen Verdacht zu verschweigen, ist mMn nicht als arglistige Täuschung zu werten.