Versicherungsbetrug mal anders... von Seiten der Versicherung?!

  • Vielen Dank badboy-72, das werde ich mir in Ruhe mal zu Gemüte führen und mir auch die Internetseite mal angucken.
    Die 130% greifen bei Kaskoschaden nicht, sonder nur bei Haftpflichtschaden.


    Das mit der Wertsteigerung werd ich mir auch noch mal angucken... trifft aber wohl kaum auf den Compact zu, sondern eher auf den nachfolgenden Wagen, wenn an dem was gemacht wird.



    Jetzt noch mal zu dem Achsvermessungsprotokoll. Gestern Abend rief mich der Karosseriebauer noch einmal an, das Protokoll hat ihm keine Ruhe gelassen und er hat den Wagen um 21 Uhr noch vermessen. Das erste was ihm aufgefallen ist, war, dass mein Wagen Bj 2001 ist, der vermessene Wagen allerdings 2003. Die angebliche Radneigung hinten links von 1,25° (sollte durch den Unfall gekommen sein) existierte nicht, sonder lag genau innerhalb der vorgegebenen Norm. Ebenso stimmte keiner der anderen von BMW gemessenen Werte. Worauf der der Fälschung des Protokolls von Seiten von BMW auf nicht drauf geachtet wurde ist, dass mein Wagen eine Tieferlegung verbaut hatte... vermessen wurde ein Serienfahrwerk.


    So jetzt muss ich noch den Montag abwarten um mir von Eibach meine Vermessungswerte nach Einbau noch mal zu holen, die werden dann mit den aktuell gemessenen Werten verglichen. Dann sehen wir weiter.

  • Nimm dir einen Anwalt. Dieser wird von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt! Du musst nicht gleich das Gutachten der Versicherung anfechten - der Anwalt kann dich aber beraten und gegebenenfalls eine Einigung mit der Versicherung für dich aushandeln (falls du und dein Karosseriebauer eine für dich passende Lösung finden). Außerdem kann er dich über deine Rechte und Chancen aufklären. Da must du nicht im Internet Paragraphen wälzen!


    Was die Achsvermessungen angeht - falsches Modell sagt nicht viel aus - der Mech. kann sich darauf berufen, dass er das Modell pi mal Daumen ausgewählt habe - Baujahr egal - das Modell stimme etc. Ich habe jetzt deine Werte nicht gelesen aber um den BMW Leuten einen "Fehler" zu unterstellen sollten die Werte schon stark abweichen. Du weißt ja - Messung machen - kurz am Auto schütteln - erneute Messung machen - schon unterscheiden sich die Werte wieder ein bischen.


    Wie und woran die Versicherungen sparen kappier ich manchmal auch nicht. Mein Bekannter hatte seine S-Klasse in die Leitplanke gesetzt. Restwert ca. 32.000Euro - Reparatur betrug fast das selbe. Versicherung bestand aber auf Reparatur. In einem anderen Fall hatte mein Mechaniker ein Auto zur Reparatur da. Der Alfa war frontal in eine Laterne gekracht. Restwert ca. 12.000 Euro. Reaparatur schluckte fast den Restwert. In beiden Fällen weigerte sich die Versicherung Totalschäden anzuerkennen. Dein Fall stellt genau das umgekehrte dar :)


    Im Falle eines Unfalls immer:
    -Zum Anwalt des Vertrauens gehen
    -Gutachter suchen und vorab mit ihm alles besprechen - er kann für dich natürlich nicht lügen aber er kann diverse Dinge zu deinen Gunsten auslegen - schließlich hast du ihm ja den Auftrag verschafft. Der Versicherung solltest du melden, dass du schon einen Gutachter hast...


    Dadurch, dass du die Initiative ergreifst verursachst du der Versicherung Kosten bevor der Schaden beglichen ist - diese will den Gesammtschaden dann minimieren und ist dann eher bereit das Gutachten deines Gutachters anzunehmen...

    Einmal editiert, zuletzt von silyb0y ()

  • Unglaublich was da heutzutage alles abgeht, aber deshalb sag ich ja immer auch, bei sowas NIE NIE und NIE blind einer Werkstatt oder dem Gutachter deiner (!) Versicherung trauen, ist doch 100% klar dass die sich das so hindrehen wie es ihnen passt.


    Würde denen mal klarmachen dass die sich hier auf ganz, ganz dünnem Eis bewegen wenn du dir einen Anwalt nimmst und evtl. Strafanzeige stellst.


    Viel Glück im weiteren Verlauf und gut, dass du da so hinterher bist.


    Gibt ja viele die nehmen es einfach hin wenn es heißt "Totalschaden", so nach dem Motto wird schon stimmen wenn das der Werkstattmeister und der Gutachter sagen.

  • Hallo Gemeinde, :)


    ich hoffe das geht gut für Dich aus :thumbup: Aber ich denke ohne Rechtsanwalt geht da ggf. nichts. Wenn Du oder Deine Eltern, je nach dem auf wenn das Fahrzeug zugelassen ist, nen Verkehrsrechtsschutz haben ist das doch kein problem. Ist vielleicht auch ratsam wg evtl. Teilschuld bla bla.....


    PS: Vielleicht sollte man diese "Geschichte" wieder nächstes Jahr aufrbingen wenn wieder im Versicherungsportal die "billigste" Versicherung gesucht wird :thumbsup::thumbsup::thumbsup: Es gibt tatsächlich noch Leute die von diesem Service begeistert sind 8o weil Sie 30 € im Jahr sparen :thumbdown:


    Alles Gute Heiko ;)

  • Hallo Leute,


    jetzt noch mal das neuste.


    Ich habe mir mehrere Meinungen von Verwandten und Bekannten eingeholt und alle haben mir letztendlich dazu geraten die Sache mit dem Anwalt ruhen zu lassen. Ich werde meine Konsequenzen aus dem Fall ziehen und nächstes Jahr die Versicherung wechseln, dieses Jahr geht dies leider nicht mehr, da die Kündigungsfrist bereits verstrichen ist. Ebenso ist die BMW-Werkstatt für mich gestorben. Da nehme ich lieber 20km mehr auf mich um zu einer anderen BMW-Werkstatt zu fahren als denen weiter mein Auto anzuvertrauen.


    Jetzt zum Wagen:
    Der Karosseriebauer hat mir gestern telefonisch durchgegeben, dass er mit dem Geld, was ich von der Versicherung bekommen habe den Wagen fachmännisch wieder in Stand setzten kann. Er meinte, dass man später von einem Unfallschaden nichts mehr sehen wird. Ich scheine also aus dem ganzen noch mit einem blauen Auge rauszukommen. Jetzt muss ich mich nur bis nach Weihnachten gedulden und habe dann hoffentlich mein Auto so wieder, wie er vorher war.


    Sollte sich an diesem Sachverhalt bis dahin noch iwas ändern lasse ich es euch wissen.


    Vielen Dank für die vielen Ratschläge und ausführlichen Antworten. Tut gut, wenn man bei so was nicht immer ganz alleine da steht und von euch viele Tipps einsammeln kann. :) Werde versuchen mir diese für den hoffentlich nie stattfindenden nächsten Unfall zu behalten. Dann werde ich die ganze Sache anders angehen.
    Also noch mal vielen Dank :!:

  • ist es bei der kfz-versicherung nicht auch so, daß man bei einem schaden kündigen kann, oder kann das nur die versicherung?

  • ist es bei der kfz-versicherung nicht auch so, daß man bei einem schaden kündigen kann, oder kann das nur die versicherung?


    Ich glaube davon hatte ich auch schonmal etwas gehört :gruebel:


  • Ich glaube davon hatte ich auch schonmal etwas gehört :gruebel:


    Wenn ich mir das recht gemerkt habe kann man kündigen wenn die Beiträge steigen, was ja hier bestimmt der Fall sein wird.

  • beide Parteien können nach ein ANERKANNTE Schaden (dies ist hier der Fall) ihr Kundigungsrecht nützen.


    Eine erhöhung liegt eigentlich durch ein Schaden nicht vor, es da rein um die Prämie bei 100%.
    Er wird jetzt höher eingestuft, was nicht heißt das der Prämie an sich gestiegen ist.


    Übrigens kann jeder normal kündigen auch jetzt noch, das geht sogar im Januar rückwirkend per 31.12.10
    Die Begründung sollte dann der erhöhte Prämie sein die vom konto abgebucht ist, und vorher nicht bekannt war. ;)


    nur mal so als Tip


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)